Wir verkaufen diesen Artikel nur mit einer Verfütterungsgenehmigung!
Eintagsküken zählen zu den tierischen Nebenprodukten mit einem geringen Risiko und werden als Material der Kategorie 3 eingestuft.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erläutert zu gefrorenen Eintagsküken:
„Bei aus kommerziellen Gründen getöteten Eintagsküken handelt es sich um Material der Kategorie 3 nach Artikel 10 Buchstabe k Ziffer iii der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. Das Einfrieren stellt lediglich eine Zwischenbehandlung und nicht eine Verarbeitung dar. Somit handelt es sich um unverarbeitetes Material der Kategorie 3. Nach Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist die Fütterung von Heimtieren mit (unverarbeitetem) Material der Kategorie 3 als Ausnahme möglich, sofern die zuständige Behörde eine Genehmigung erteilt.
Für die Verfütterung von unverarbeitetem Material der Kategorie 3 ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde nach Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 i. V. m. Artikel 13 und Anhang VI Kapitel 2 Abschnitt 1 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 erforderlich.
Diese können Sie bei Ihrem Veterinäramt beantragen. In Teilen Deutschland ist die Verfütterung von Eintagsküken nur zulässig nach Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 an Heimtiere, sofern die zuständige Behörde eine Genehmigung erteilt. Bitte informieren Sie sich vor der Verfütterung, ob eine Genehmigung benötigt wird. Bitte senden Sie uns Ihre Genehmigung vor oder zusammen mit Ihrer Bestellung per
Email: info@diemehlwurmfarm.de
oder Fax: 02565/4047884 zu.